Aufnahme von Mitgliedern bei boscop eg
Über die Aufnahme von Mitgliedern der Kategorien 2 bis 4 gemäß Präambel der Satzung der berlin open space cooperative eg entscheidet der Vorstand.
Für die Mitgliedskategorie 1 "open space BegleiterInnen" gilt:
- Wir laden potentielle Mitglieder ein, als Gäste an sechs boscop-Arbeitstreffen und dem nächsten darauffolgenden boscop Retreat teilzunehmen.
- Grundsätzlich eingeladen werden kann, wer mit mindestens drei boscop Mitgliedern schon im open space Kontext zusammengearbeitet hat und entsprechend 1. an den boscop-Treffen teilnehmen kann.
- Mit der Einladung weisen wir auf die Satzung und andere aktuelle die Mitgliedschaft betreffende Rahmenbedingungen hin.
- Nach den Treffen bieten wir dem Gast die Mitgliedschaft in der Genossenschaft an. Bei dieser Entscheidung streben wir Einstimmigkeit an. Falls sie nicht erreicht wird, wird mit einer qualifizierten Mehrheit von 75% entschieden.
- Wenn der Gast das Angebot annimmt, ist sie/er Mitglied mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
- Wenn wir einen Gast nach den in 1. genannten Treffen nicht die Mitgliedschaft anbieten, erlischt der Gaststatus.
- Laufende Mitgliedsschaftverfahren werden abgeschlossen, bevor neue Gäste eingeladen werden.
- Wenn ein Mitglied boscop verlässt, gibt es nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung neben dem satzungsgemäßen Verfahren noch ein Gespräch mit den restlichen Mitgliedern.
Berlin, den 28. September 2007
